AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Europas Weindorf Holding GmbH (Room- & Winedesign) und HEERMAKA-GASTRO UG

Sonderinformation zu den nachfolgenden AGB

Bei einigen unserer Dienstleister, Lieferanten und Hersteller kommt es momentan zu Engpässen, die sich unvermeidbar auch auf unsere Lieferfähigkeit auswirken. Aufgrund der globalen Rohstoffknappheit verändern sich zudem Lohn und Frachtkosten sowie Rohstoffpreise ständig.

Das bedeutet:

  • Wir können momentan leider keine verbindlichen Liefertermine zusagen, auch der voraussichtliche Liefertermin Ihrer Auftragsbestätigung kann sich unter Umständen verzögern.
  • Damit Ihre Bestellung schnellstmöglich bei Ihnen ist, liefern wir unsere einzelnen Produkte immer aus dem Lager, wo wir Sie am schnellsten und günstigsten für Sie verfügbar haben. Dadurch kann es zu Teillieferungen kommen.
  • Eventuell müssen wir die Preise für einige unserer Artikel erhöhen.
  • Frachtkosten werden von Fall zu Fall neu berechnet werden müssen. Das Risiko liegt beim Besteller.
  • Frachtkosten sind nicht rabattfähig.
  • Für Verzögerungen und Verschiebungen ist HEERMAKA von der Haftung freigestellt.

§1 Allgemeines und Geltung
(1) Alle Geschäftsbeziehungen der Europas Weindorf Holding GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren: AGB genannt). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Europas Weindorf Holding GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ oder „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen, insbesondere für Verträge über die Herstellung, Lieferung und den Einbau von Ladeneinrichtungen, schließt. Diese gelten in der jeweiligen Fassung der AGB auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn dies nicht nochmals gesondert vereinbart Über Änderungen der AGB wird der Kunden unverzüglich informiert.
(2) Die AGB sind nur anzuwenden, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des 14 BGB oder Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Europas Weindorf Holding GmbH wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn die Europas Weindorf Holding GmbH diesen nicht nochmals nach deren Eingang bei ihr, ausdrücklich Insbesondere liegt in der Lieferung durch die Europas Weindorf Holding GmbH keine Zustimmung. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur wirksam, wenn die Europas Weindorf Holding GmbH deren Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Für alle im Einzelfall getroffenen, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Ergänzungen, Änderungen und sonstigen Abreden) ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch Europas Weindorf Holding GmbH maßgebend. Solche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden die gegenüber uns abgegeben werden (z.B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(6) Gesetzliche Vorschriften gelten nur insoweit, als sie nicht durch diese AGB abgeändert oder außer Kraft gesetzt werden.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
(1 )Alle Angebote der Europas Weindorf Holding GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Angaben der Europas Weindorf Holding GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen, Skizzen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.
(3) Die Bestellung oder der Auftrag des Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Sofern in der Bestellung nichts anderes vermerkt ist, ist Europas Weindorf Holding GmbH berechtigt, das Vertragsangebot binnen 5 Wochen nach Zugang bei Europas Weindorf Holding GmbH anzunehmen.
(4) Der Vertragsschluss kommt nur dann zustande, wenn die Europas Weindorf Holding GmbH dem Kun- den nach dem Angebot eine Auftragsbestätigung zukommen lässt. Die Annahme des Angebotes kann auch dadurch erfolgen, dass die Lieferung der Ware an den Kunden erfolgt oder mit der Ausführung der werkvertraglichen Leistungen begonnen wird.
(5)Soweit nicht ausdrücklich angeboten und zwischen den Parteien vereinbart und in der Auftragsbestätigung vermerkt, sind nicht Vertragsbestandteile:
In Zeichnungen dargestellte Schmuckelemente, Filteranlagen für Zuwasserleitungen, Sanitär-, Kälte- und Elektrovorinstallationen, Schaufensteranlagen, das Verbinden der Verdampfer durch vom Kunden extern beauftragte Firmen, notwendige Elektroinstallationen auf Basis der technischen Angaben, Ausschnitte für Klima- und Lüftungsanlagen, Einbau der Beleuchtung und Vornahme der Ausschnitte, Staubschutz, Kühlmaschinen, Verrohrung unterhalb der Theke, E-Ventile und Magnetventile, Saugdruckregler, Steuerungen sowie gegebenenfalls die Programmierung der Kühlmaschinen, Sonstige Fremdleistungen.
Bei Kühlanlagen sind die Inbetriebnahme, die Erstellung eines Abnahmeprotokolls sowie die Vornahme der jährlichen Wartung ausschließliche Aufgabe des vom Kunden beauftragten Kühlanlagenbauers.
§3 Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang
(1) Der Liefertermin wird, soweit nicht zwischen den Parteien gesondert etwas anderes vereinbart ist, mit der Annahme der Bestellung in der Auftragsbestätigung als Lieferwoche angegeben. Ist dies nicht der Fall, beträgt die Lieferfrist beim Verkauf von Waren 6 Wochen ab Vertragsschluss.
(2) Grundsätzlich müssen mindestens folgende Zeiten für eine Ladeneinrichtung eingehalten bzw. folgender Ablauf berücksichtigt werden: Die Auftragsvergabe hat spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Liefertermin zu erfolgen. Spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Liefertermin ist die konzeptionelle Klärung vorzunehmen, sind die von Europas Weindorf Holding GmbH zu liefernden Geräte auszuwählen sowie festzulegen, welche bauseitigen Geräte und Möbel in die Ladeneinrichtung integriert werden sollen. 4 Wochen vor dem geplanten Liefertermin hat die Freigabe der Werkszeichnungen zu erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt können nur noch geringfügige Details, die keinen Einfluss auf bereits bestellte Teile haben, angepasst werden. 3 Wochen vor der vereinbarten Lieferwoche erfolgt die abschließende Festlegung des konkreten Liefertermins. Sollten die angegebenen Zeiten durch den Kunden nicht eingehalten werden, kann keine fristgerechte Lieferung garantiert werden. Es ist davon auszugehen, dass bei folgenden Leistungen mit verlängerten Lieferzeiten zu rechnen ist: Stühle: 8 Wochen nach kompletter Klärung (Leder, Farbton), Kühlregale: 6 Wochen (im August 10-12 Wochen), Eistheken: 6 Wochen, Sonderleuchten: 8 Wochen, Sonderdekore: 6 Wochen, Arbeitsplatten Hanex: 6 Wochen, Verdampfer: 5 Wochen und die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen. Etwaige Zugriffe Dritter auf die Ware oder auf die abgetretene Forderung sind uns sofort mitzuteilen.
(3) Wird die vereinbarte Lieferzeit durch Umstände verzögert, die der Kunde zu vertreten hat oder wird von diesem eine Verschiebung des Liefertermins gewünscht, so gilt folgendes: Wird der Liefertermin weniger als 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin aus vorgenannten Gründen auf einen späteren Liefertermin verschoben, so fällt eine pauschale Entschädigung von 900 EUR an. Wird der Liefertermin weniger als eine Woche vor dem vereinbarten Termin verschoben, so fällt eine pauschale Entschädigung von 2.500 EUR an. Überschreitet die Verzögerung den Zeitraum von 6 Wochen, so ist Europas Weindorf Holding GmbH zudem berechtigt, Lagerkosten zu verlangen. Es wird für jede vollendete Kalenderwoche des Annahmeverzugs eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 10 % des Lieferwertes berechnet, wobei die pauschale Entschädigung von 900 EUR bzw. 2.500 EUR angerechnet wird. Der Nachweis eines höheren Schadens und die sonstigen gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung, Rücktritt, Schadensersatz) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschalen entstanden ist.
(4) Wenn verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Europas Weindorf Holding GmbH nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können, etwa bei Nichtverfügbarkeit der Leistung, wird Europas Weindorf Holding GmbH den Kunden hierüber sofort in Kenntnis setzen und gleichzeitig den voraussichtlichen neuen Liefertermin benennen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Europas Weindorf Holding GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird erstattet. Dies gilt insbesondere für die Fälle der nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der Europas Weindorf Holding GmbH, wenn Europas Weindorf Holding GmbH ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder die Europas Weindorf Holding GmbH noch deren Zulieferer ein Verschulden trifft oder Europas Weindorf Holding GmbH im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
(5) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch die Europas Weindorf Holding GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden Es müssen folgende bauseitigen Voraussetzungen vorliegen: genehmigter Bauantrag bzw. Umbaugenehmigung, barrierefreier Baustellenzugang mit Roll- bzw. Hubwagen, vorhandener Baustromanschluss, vorhandener Staubschutz (falls erforderlich), vorhandene statische Berechnung/ Gutachten bei Deckenkonstruktionen.
Notwendig ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der notwendigen bau- und ordnungsrechtlichen Pläne, die Beachtung von Auflagen im Bereich der behindertengerechten Ausstattung, der Statik, des Denkmalschutzes, der Gaststättenverordnung und etwaiger Brandschutzauflagen. Folgende Arbeiten müssen bis zum Montagebeginn fertiggestellt sein: Trockenbau, Fliesenleger, Maler, Grundinstallation Kälte/Sanitär/Elektro.
Für die Inbetriebnahme der zu liefernden Einrichtung muss der Anschluss der Liefergegenstände im Bereich Kälte/Sanitär/Elektro durch die Anwesenheit der dazu erforderlichen anderen Gewerke während der Montage gewährleistet sein. Für eine Inbetriebnahme zu einem späteren Zeitpunkt aus diesem Grund muss eine zusätzliche Anfahrt berechnet werden.
Weiter wird vorausgesetzt, dass keine sonstigen bauseitigen Behinderungen bestehen, das Vorliegen aller notwendigen Genehmigungen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen des Kunden. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, so wird die Frist zur Erbringung der Leistung der Europas Weindorf Holding GmbH um den Zeitraum verlängert, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Europas Weindorf Holding GmbH nicht nachkommt.
(6) Die Europas Weindorf Holding GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht wurden, die die Europas Weindorf Holding GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern durch solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung der Europas Weindorf Holding GmbH wesentlich erschwert oder unmöglich wird und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Europas Weindorf Holding GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche gegen die Europas Weindorf Holding GmbH sind in diesem Fall ausgeschlossen.
(7) Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Es ist in jedem Fall aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Der Verzugsschaden ist für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs auf 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch auf höchstens 5 % des Lieferwertes der verspätet gelieferten Ware oder der verspätet hergestellten Einrichtung begrenzt. Europas Weindorf Holding GmbH ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass gar kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
(8) Die Rechte des Kunden aus sonstiger Haftung (§ 10 dieser AGB) bleiben unberührt.
§4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug und Vertragsstrafe
(1) Die Lieferung der Einrichtung erfolgt am vereinbarten Erfüllungsort. Es erfolgt eine förmliche Abnahme. Das Ergebnis der Abnahme ist in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll schriftlich niederzulegen, welches die Parteien unterzeichnen.
(2) Der Kunde ist zur Verweigerung der Abnahme nur berechtigt, wenn die Leistungen der Europas Weindorf Holding GmbH wesentliche Mängel aufweisen.
(3)Wenn der Kunde die im Wesentlichen mangelfrei fertig gestellten Leistungen trotz eines entsprechenden Verlangens nicht förmlich abnimmt, wird er unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme aufgefordert. Als angemessen gilt eine Frist von 12 Werktagen. Wenn diese Frist ergebnislos abgelaufen ist, gilt die Einrichtung als abgenommen gemäß 640 Absatz 1 Satz 3 BGB.
(4) Im Übrigen erfolgt die Abnahme konkludent durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Werkes oder durch ein sonstiges Verhalten des Kunden, aus dem sich die Anerkennung der Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht entnehmen lässt.
(5) Die Lieferung von Ware erfolgt ab dem Lager der Europas Weindorf Holding GmbH, dort sind auch die Vertragsleistungen als Erfüllungsort zu erbringen. Wenn es der Kunde wünscht, wird die Ware auf seine Kosten an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, bestimmt die Europas Weindorf Holding GmbH die Art der Versendung, insbesondere die Auswahl des Transportunternehmens, des Versandweges und der Verpackung. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.
(6) Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist.
(7) Im Falle des Annahmeverzuges gilt § 3 Abs. 3 der AGB.
§5 Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot
(1) Die Vergütung für die Lieferung einer Einrichtung wird zwischen den Parteien im Einzelfall vereinbart. Andernfalls gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der Europas Weindorf Holding GmbH und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Im Falle der Versendung von Ware trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer gegebenenfalls von ihm gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transportbehältnisse und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, sie werden Eigentum des Kunden. Ausgenommen hiervon sind Europaletten.
(3) Bei Verträgen über die Lieferung von Einrichtungen ist Europas Weindorf Holding GmbH berechtigt, eine erste Anzahlung in Höhe von 35 % der Vergütung 6 Wochen vor Liefertermin zu verlangen. Europas Weindorf Holding GmbH ist weiter berechtigt, eine zweite Anzahlung in Höhe von 55 % der Vergütung 14 Tage vor Liefertermin zu verlangen. Die Anzahlungen sind fällig und sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen.
(4) Wünscht es der Kunde oder wird es aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, erforderlich die Montage der Ladeneinrichtung am Wochenende, an einem Feiertag und/ oder in der Nacht von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr vorzunehmen, so fallen pro Mitarbeiter folgende Zuschläge an: Der Samstagszuschlag beträgt 15,00 EUR pro Arbeitsstunde. Der Sonn- und Feiertagszuschlag beträgt 31,00 EUR pro Stunde. Der Nachtzuschlag im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr beträgt zusätzlich zu den vorgenannten Zuschlägen 15,00 EUR pro Stunde.
(5)Im Übrigen ist der Kaufpreis bzw. die Restvergütung fällig und zu zahlen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware Abnahme der Einrichtung.
(6) Mit Ablauf der Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis bzw. die zustehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Europas Weindorf Holding GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
(7) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung einer Einrichtung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
§6 Nichterfüllung durch den Kunden, pauschalierten Schadensersatz
(1)Wenn der Kunde den Vertrag nicht erfüllt und er dies zu vertreten hat, ist Europas Weindorf Holding GmbH berechtigt, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu Der Schaden beträgt im Falle der schuldhaften Nichterfüllung pauschal 30 % der vereinbarten Vergütung (netto). Soweit der Kunde bereits in diesen AGB geregelte Vertragsstrafen gezahlt hat, sind diese auf den pauschalierten Schadensersatz anzurechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens und Ansprüche auf Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung, Rücktritt und Schadensersatz bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen.
(2) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
§7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Europas Weindorf Holding GmbH aus der Lieferung einer Einrichtung und/oder dem Verkauf von Waren und/oder einer laufenden Geschäftsbeziehung bleiben die gelieferten Gegenstände Eigentum der Europas Weindorf Holding GmbH.
(2) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Firma Europas Weindorf Holding GmbH als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Firma Europas Weindorf Holding GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Vorbehaltsware. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Vorbehaltsware.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände der Europas Weindorf Holding GmbH unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung von Europas Weindorf Holding GmbH nicht berechtigt, ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
(4) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen der Europas Weindorf Holding GmbH um mehr als 10 %, wird auf Verlangen des Kunden Sicherheit nach Wahl von Europas Weindorf Holding GmbH freigegeben.
§8 Leistungsvorbehalte
(1) Treten beim Kunden Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit entfallen lassen (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ist die Europas Weindorf Holding GmbH berechtigt, die Zahlung sämtlicher noch offener, bereits fälliger Forderungen zu verlangen und, sofern eine entsprechende Zahlung trotz Aufforderung zur Zahlung innerhalb von einer angemessenen Frist unterbleibt, von dem Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferten Gegenstände zurückzunehmen. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigung), kann der Rücktritt sofort erklärt werden; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
(2) Bei Zahlungsverzug ist die Europas Weindorf Holding GmbH nach angemessener Fristsetzung berechtigt, ohne Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz für ihre Planungs- und Vorbereitungsleistungen zu Der Schaden beträgt im Falle der schuldhaften Nichterfüllung pauschal 30 % der vereinbarten Vergütung netto. Der Nachweis eines höheren Schadens und weitere gesetzliche Ansprüche, insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung, Rücktritt, Schadensersatz bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Europas Weindorf Holding GmbH überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
§9 Gewährleistung
(1) Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist.
(2) Grundlage der Mängelhaftung ist die zur Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Die vereinbarte Beschaffenheit der Ware richtet sich nach den Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind und die sich aus den Angeboten und der Auftragsbestätigung ergeben.
(3) Soweit eine bestimmte Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, richtet sich die Frage, ob ein Mangel vorliegt oder nicht, nach den gesetzlichen Regelungen. Keine Haftung wird für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder Aussagen sonstiger Dritter, beispielsweise in der Werbung, übernommen.
(4) Der Kunde hat seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist dieser Mangel der Europas Weindorf Holding GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen seit Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Bei offensichtlichen Mängeln, etwa Falsch- und Minderlieferung sind diese innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Wird die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder die Mängelanzeige versäumt, ist die Haftung der Europas Weindorf Holding GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
(5) Im Falle der Mangelhaftigkeit steht Europas Weindorf Holding GmbH das Wahlrecht zu, ob nach Erfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer man gelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(6) Europas Weindorf Holding GmbH ist es gestattet, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
641 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
(7) Der Kunde hat die zur Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben bzw. Zugang zur gelieferten Einrichtung zu gewähren. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Einrichtung/Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Einrichtung/Ware noch den erneuten Einbau, wenn Europas Weindorf Holding GmbH nicht zum Einbau verpflichtet war.
(8) Europas Weindorf Holding GmbH trägt, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt, die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Ausbau- und Einbaukosten werden nur dann getragen, wenn Europas Weindorf Holding GmbH ursprünglich zum Einbau verpflichtet war. Stellt sich jedoch die Mängelanzeige des Kunden als unberechtigt heraus, ist Europas Weindorf Holding GmbH berechtigt, die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen.
(9) Nur in dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schaden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von Europas Weindorf Holding GmbH Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, Europas Weindorf Holding GmbH von einer derartigen Selbstvornahme unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn Europas Weindorf Holding GmbH berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
(10) Sollte die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die nach Erfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen sein oder eine solche nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich sein, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung/den Kaufpreis mindern. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen § 634 Nr. 2 und Nr. 3 BGB bleiben unberührt.
(11) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§10 Haftung im Übrigen, Kündigung
(1) Europas Weindorf Holding GmbH haftet, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Eine Haftung auf Schadensersatz besteht, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Europas Weindorf Holding GmbH nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Europas Weindorf Holding GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Einrichtung/Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn Europas Weindorf Holding GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 651,649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§11 Verjährung
(1) Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 bzw. 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Handelt es sich bei der Einrichtung/Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung ab Abnahme, wenn eine Abnahme vereinbart ist (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist (§ 138 Abs. 3 und § 634 a Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).
(3) Diese Verjährungsfristen des Kaufrechts/Werkvertragsrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Einrichtung/Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195,199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß § 10 und im Übrigen ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§12 Urheberrechte
(1) An sämtlichen von Europas Weindorf Holding GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen, gleich in welcher Form, werden Eigentums- und Urheberrechte Diese Unterlagen dürfen demzufolge ohne Zustimmung der Europas Weindorf Holding GmbH weder vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Eine Zustimmung einer Übertragung von Eigentums- und Urheberrechten bedarf der Textform.
(2) Planungen, Entwürfe und Zeichnungsunterlagen bleiben, gleich in welcher Form sie zur Verfügung gestellt wurden, mit allen Rechten Eigentum der Europas Weindorf Holding GmbH. Änderungen von Planungen, Entwürfen etc. dürfen nur von der Europas Weindorf Holding GmbH vorgenommen werden. Die Europas Weindorf Holding GmbH ist berechtigt, Arbeiten zu signieren und damit zu werben.
(3) Grafiken und andere Unterlagen, die von der Europas Weindorf Holding GmbH, im Auftrag des Kunden, anzufertigen, zu montieren oder aufzustellen sind, liegen in der Verantwortung des Kunden. Die Europas Weindorf Holding GmbH prüft wieder eine Verletzung von Schutzrechten noch die Richtigkeit der Der Kunde stellt die Europas Weindorf Holding GmbH von allen eventuellen Schadensersatzansprüchen durch Rechtsverstöße oder Schreib- sowie Farbfehlern frei.
§13 Datenverarbeitung
(1) Die Europas Weindorf Holding GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit den erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, gemäß dem Datenschutzgesetz zu verarbeiten und aufzubewahren.
(2) Die Europas Weindorf Holding GmbH garantiert, dass keine Weitergabe von Kundendaten erfolgt, wenn es nicht für die Ausführung des Auftrags erforderlich ist.
(3) Der Kunde hat das Recht, jederzeit der Nutzung seiner Daten zu widersprechen oder die Löschung der über ihn erfassten Daten zu verlangen.
§14 Technische Informationen
(1) Es wird der ausdrückliche Hinweis erteilt, dass die Raumtemperatur für die ordnungsgemäße Funktion der Theken 25 °C (Klimaklasse III) nicht überschreiten darf.
(2) Bei einer hohen Raumfeuchtigkeit ab 50 % ist mit einem beschlagen der Scheiben zu Es handelt sich hierbei um Kondensat, das sich durch Unterschreiten des Taupunktes an den Scheiben niederschlägt. Je flacher die Frontscheiben sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Scheiben beschlagen. Es wird der Einbau einer Luftscheibenheizung bei Hebescheiben oder eine Elektroscheibenheizung bei Kippscheiben empfohlen.
(3) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung einer Einrichtung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
§15 Streitbeteiligung
Die Europas Weindorf Holding GmbH ist weder zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet, noch ist sie dazu bereit.
§16 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Europas Weindorf Holding GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Die Bestimmungen zum Eigentumsvorbehalt unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit insoweit die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam wäre.
(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichts- stand und ausschließlicher Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Europas Weindorf Holding GmbH in Berlin / Rheinfelden. Europas Weindorf Holding GmbH ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
§17 Schlussbestimmungen
Falls eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird oder im Falle eine Lücke dieser AGB, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB bzw. eines nach Maßgabe dieser AGB geschlossenen Vertrages hiervon unberührt.

Dezember, 2021
Europas Weindorf Holding GmbH